Personenkreis/Zielgruppe:
Familien mit Bedarf und Interesse an Unterstützung und Beratung bei Erziehungsfragen, Überforderung mit den familiären Aufgaben, sowie Minderjährige mit Entwicklungs- und Verhaltensproblemen im Kontext ihrer Angehörigen.

Fachliche Ausrichtung und methodische Grundlagen:
Der systemische Ansatz und die Lebensweltorientierung sind die wesentlichen Grundlagen dieser Arbeit. Ausgehend von einem Vorstellungsgespräch zusammen mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter:in des Jugendamtes unterstützen wir Familien und /oder Kinder und Jugendliche im Rahmen einer SPFH oder EB.

Unser Hilfsangebot orientiert sich am Bedarf der Familien, Kinder und Jugendlichen und den Vereinbarungen in den Hilfeplangesprächen.
Inhalte sind: Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen, Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Schule, Begleitung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, behördlichen Angelegenheiten und der Vernetzung zu anderen Hilfsangeboten, Förderung der Eigenständigkeit und Stärkung des Selbstvertrauens.

Unser Ziel ist es in Zusammenarbeit mit der Familie die Erziehungsbedingungen für alle Familienmitglieder zu verbessern und zur Förderung des Selbstwertgefühls sowie persönlicher und sozialer Kompetenzen beizutragen. Dazu nutzen wir die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, Vereinen, Therapeut:innen, Kliniken etc.

Die gesetzliche Grundlage der SPFH oder EB sind die §30 und 31 SGBVIII. Die Finanzierung erfolgt fallbezogen nach Fachleistungsstunden, deren Anzahl und Dauer im Hilfeplan festgelegt werden.

Partnerschaftliche Erziehungshilfe e.V.
- Sozialpädagogische Familien­hilfe (SPFH) und Erziehungs­beistand­schaft -

Quierschieder Weg 35b
66280 Sulzbach

Ute Hellrigel Koordinatorin:

Ute Hellrigel
Systemische Familientherapeutin und Supervisorin, Traumapädagogin

Mobil: 0175 978 2529
E-Mail: u.hellrigel@partnerschaftliche-erziehungshilfe.de

Nach der Beendigung von stationären Erziehungshilfe-Maßnahmen durch Entlassung in die Familie oder nach dem Abschluß einer teilstationären Maßnahme wird häufig noch eine ambulante Nachbetreuung im Rahmen der Herkunftsfamilie durchgeführt.

Im allgemeinen übernimmt die bisherige Bezugsperson des Minderjährigen diese Nachbetreuung, manchmal wird die zuständige Familienarbeiterin mit dieser Aufgabe betraut, - je nach Schwerpunkt der Arbeit oder je nach der Intensität der gewachsenen Beziehungen; hierbei wird also der Wunsch der Betroffenen besonders berücksichtigt. In Einzelfällen erfolgt neben der Betreuung des Minderjährigen durch seine bisherige Bezugsperson eine zusätzliche Arbeit mit der Familie durch die Familienarbeiterin, sei es in Einzelgesprächen oder durch die weitere Teilnahme der Angehörigen an Eltern- und/oder Frauengruppen.

Auch kann der Minderjährige noch - neben seiner Betreuung im familiären Umfeld - Kontakte und Aktivitäten in seiner bisherigen Gruppe pflegen, meist im Alltag, gelegentlich auch durch Teilnahme an Ferienfreizeiten.

Mehrere Einzel-Nachbetreuungen können - wenn möglich - in geeigneten Kleingruppen zusammengefaßt und entsprechend den Prinzipien der Sozialen Gruppenarbeit geführt werden.

Der zeitliche Umfang der Nachbetreuungen liegt normalerweise bei drei Wochenstunden, kann aber je nach Bedarf im Einzelfall höher oder niedriger sein. Als Dauer der Nachbetreuung wird jeweils von einem Halbjahr ausgegangen, mit Verlängerungsmöglichkeit und natürlich der Möglichkeit, die Wochenstundenzahl je nach Bedarf zu verringern oder zu erhöhen..

Die Kostenerstattung richtet sich nach der Anzahl der tatsächlich geIeisteten Stunden und wird über die Fachleistungsstunde abgerechnet.

Seit langem führen wir für einzelne Minderjährige und ihre Familien spezielle Betreuungs- und Therapie-Formen durch, etwa Einzel-Familientherapien oder Gruppentherapie, z.B. durch Einbezug von Klienten in bestehende Gruppen-Aktivitäten, wie z.B. Eltern- oder Frauengruppe. Manchmal sind solche Maßnahmen im Vorfeld etwaiger (teil-) stationärer Maßnahmen angesiedelt, sei es zur weiteren Abklärung, sei es als Versuch der Stabilisierung oder auch um die Zeit bis zur Realisierung einer weitergehenden Maßnahme zu überbrücken.

In der letzten Zeit werden zunehmend Betreuungsarrangements aus unseren Gruppen heraus organisiert, welche über den Weg zusätzlicher, umfassender Familienarbeit in Verzahnung mit einer laufenden (teil-) stationären Maßnahme sehr desolate Multiproblem-Familien mit mehreren Geschwistern stabilisieren sollen. Hier werden also „maßgeschneiderte Hilfen aus einer Hand“ gemäß den Ansätzen von Jugendhilfestationen realisiert bzw. wird die generelle Verzahnung von (teil-) stationären Hilfen mit ambulanten Hilfen zunehmend verwirklicht.

Solche Sonderformen werden gemäß Hilfeplan zusätzlich geleistet und über Fachleistungsstunden finanziert.

Die Ressourcen dafür sind bei vielen unserer Mitarbeiterinnen der Gruppen und des Gruppenergänzenden Dienstes deshalb aktivierbar, weil sehr viele in Teilzeitarbeit angestellt sind und die Bereitschaft für flexible Arbeitszeit-Ausdehnungen und flexible Stundenkontingente auf längere Sicht haben.

Betreutes Wohnen
In der Vergangenheit haben wir bei einigen wenigen jungen Menschen Erziehungshilfe gemäß den Richtlinien des ,,Betreuten Wohnens„ des Regionalverbandes Saarbrücken geleistet. Dies hängt damit zusammen, daß wir in unseren Gruppenangeboten junge Menschen im allgemeinen längstens bis zum Ende der Regelschulzeit betreuen und primär die Rückführung in die Familie anstreben.
Dennoch möchten wir, wenn sie angezeigt wäre, für Ausnahmefälle für diese Erziehungshilfeform offen bleiben.
Die personellen Ressourcen dafür ergeben sich aus dem vorhandenen MitarbeiterInnen-Stamm, soweit es sich um Teilzeit-Beschäftigte handelt.
Die Entgelte ergeben sich gemäß den allgemeinen Richtlinien, d.h. die Leistungen der Einrichtung werden über die Fachleistungsstunde abgerechnet.

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  • Zuletzt geändert: 21.10.2023 22:05
  • von peter